Klienten-Info – Archiv

Maßnahmen vor Jahresende 2010 – Für alle Steuerpflichtigen

Dezember 2010
Kategorien: Klienten-Info

Sonderausgaben – Topfsonderausgaben

Die Absetzbarkeit ist mit einem Höchstbetrag von 2.920 € zuzüglich weiterer 2.920 € für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer 1.460 € ab drei Kindern beschränkt. In diese Grenze fallen insbesondere Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen, Ausgaben für Wohnraumsanierung sowie die Anschaffung junger Aktien. Die im Rahmen dieser Höchstbeiträge geltend gemachten Ausgaben wirken sich einkommensabhängig nur mit maximal einem Viertel steuermindernd aus. Bei einem Jahreseinkommen zwischen 36.400 € und 60.000 € reduziert sich der absetzbare Betrag überdies gleichmäßig auf den Pauschalbetrag von 60 €.

Sonderausgaben ohne Höchstbetrag und Kirchenbeitrag

Folgende Sonderausgaben sind ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig: der Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten (wenn nicht bereits Betriebsaugaben/Werbungskosten). Pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten jedenfalls als Sonderausgaben absetzen. Kirchenbeiträge sind mit jährlich 200 € begrenzt. In Hinblick auf die geplante Verteuerung des Nachkaufs von Schul- und Studienzeiten kann es sinnvoll sein, diesbezüglich noch 2010 aktiv zu werden.

Spenden als Sonderausgaben

An bestimmte Organisationen (Forschungseinrichtungen, öffentliche Museen etc.) können Spenden i.H.v. max. 10% des Vorjahreseinkommens geltend gemacht werden. Wurden bereits im betrieblichen Bereich (siehe dazu die Ausführungen in der Rubrik „Für Unternehmer“) diesbezüglich Spenden als Betriebsausgaben abgesetzt, so verringert sich das Maximum bei den Sonderausgaben. Seit 2009 kann zusätzlich durch private (Geld)Spenden an mildtätige Organisationen (BMF-Liste) Steuern gespart werden. Die Obergrenze liegt bei 10% des Vorjahreseinkommens und die Spenden müssen gegebenenfalls mittels Einzahlungsbeleg nachgewiesen werden.

Außergewöhnliche Belastungen

Damit der Selbstbehalt überstiegen wird, kann es sinnvoll sein, Zahlungen noch in das Jahr 2010 vorzuziehen (z.B. für Krankheitskosten, Einbau eines behindertengerechten Bades). Unterhaltskosten sind nur insoweit abzugsfähig, als sie beim Unterhaltsberechtigten selbst außergew. Belastungen darstellen würden. Bei Katastrophenschäden entfällt der Selbstbehalt.

Anmerkung: Ausländische Einkünfte sind bei der Einkommensermittlung sowohl für die Höhe der Topfsonderausgaben als auch der außergew. Belastung mitbestimmend.

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten können für Kinder bis zum 10. Lebensjahr mit bis zu 2.300 € pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Die Abzugsfähigkeit beschränkt sich auf tatsächlich angefallene Betreuungskosten, welche gegebenenfalls um den steuerfreien Zuschuss des Arbeitgebers zu reduzieren sind. Die Kinderbetreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtungen bzw. durch pädagogisch qualifizierte Personen erfolgen.

Zukunftsvorsorge – Bausparen – Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge

Die 2010 geförderte private Zukunftsvorsorge im prämienbegünstigten Ausmaß von 2.263,79 € p.a. führt zu einer staatlichen Prämie von 9 %. Beim Bausparen gilt für 2010 eine staatliche Prämie von 42 EUR beim maximal geförderten Einzahlungsbetrag von 1.200 €.

Abschluss von Darlehens- und Kreditverträge in das Jahr 2011 verschieben

Durch die geplanten Änderungen im Zuge des Budgetbegleitgesetzes sollen die Darlehens- und Kreditvertragsgebühr von 0,8% bzw. 1,5% abgeschafft werden. Falls möglich sollten Kredit- und Darlehensaufnahmen daher erst 2011 erfolgen.

Vorziehen von Autokäufen

Jene, die sich in nächster Zeit einen PS-starken Neuwagen zulegen wollen, sollten dies noch im Jahr 2010 machen. Durch die geplante Erhöhung der Normverbrauchsabgabe werden Neuwagen mit einem Schadstoffausstoß von mehr als 180 Gramm ab 2011 empfindlich teurer.