Klienten-Info – Archiv
Kurz-Info: Sonntagszuschläge auch in Gastronomiebetrieben steuerfrei
Mai 2003
Kategorien:
Klienten-Info
, Gastronomie-Info
Die bisher vom Fiskus nicht als lohnsteuerbegünstigt anerkannten Zuschläge für Sonntagsarbeit und damit zusammenhängende Überstundenzuschläge wurden vom VwGH 17.12.2002, 2000/14/0098 nunmehr bis zu einem Betrag von € 360,- monatlich im Sinne des § 68 Abs. 1 EStG als steuerfrei qualifiziert, da zwingendes Gesetz vor Kollektivvertrag geht.
Bild: © Marc Dietrich – Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Böhaker & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG | Klienten-Info
© Böhaker & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG | Klienten-Info