Klienten-Info – Archiv
Kurz-Info: Buchnachweis
April 2004
Kategorien:
Klienten-Info
Bisher galt der Buchnachweis als materiellrechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung. Dies hat sich nun seit VfGH 12.12.2003, B 916/02 geändert. In diesem Erkenntnis wird die Aberkennung der Steuerfreiheit für eine Ausfuhrlieferung alleine wegen des fehlenden Buchnachweises als überschießend und mit dem Gleichheitssatz unvereinbar erklärt.
Bild: © Superingo – Fotolia
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.
© Böhaker & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG | Klienten-Info
© Böhaker & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG | Klienten-Info