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Kurz-Info: Verletzung der Kennzeichnungspflicht von Rauchverboten ab 1. Jänner 2007 strafbar
Januar 2007
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Klienten-Info
, Gastronomie-Info
Die Verletzung dieser seit 1. Jänner 2005 bestehenden Verpflichtung in Funktionsräumen (z.B. Verhandlungsräumen) und in öffentlichen Räumen (z.B. Geschäftslokalen) ist ab sofort mit einer Verwaltungsstrafe bis € 720,- sanktioniert. Ausnahmen bestehen für das Gastgewerbe und bei Veranstaltungen (z.B. Bälle).
Bild: © Francois Doisnel – Fotolia
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© Böhaker & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG | Klienten-Info
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