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Kurz-Info: Jahresnetzkarte als Vorteil aus dem Dienstverhältnis
Dezember 2007
Kategorien:
Klienten-Info
, Gastronomie-Info
Erhält der Dienstnehmer vom Arbeitgeber eine Jahresnetzkarte mit uneingeschränktem Nutzungsrecht, so führt das zum sofortigen Zufluss von Arbeitslohn. Der Vorteil ist nicht monatlich verteilt anzusetzen (BFH 12.4.2007, VI R89/04, BB2007, 1604).
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© Böhaker & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG | Klienten-Info
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