Klienten-Info – Archiv
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1. Februar 2006
Nachträge zur Klienten-Info 1/2006
Zu Pkt. 3.6 Lohnpfändung Das dort angeführte absolute Existenzminimum (€ 345,- / € 80,50,- / € 11,50) gilt bei Zusammenrechnung von Ansprüchen auf Geld- und Sachleistungen. Bei Erhalt von Sonderzahlungen…