Klienten-Info – Archiv
Kurz-Info: Vereinfachte Losungsermittlung ab 1. Jänner 2007
Januar 2007
Kategorien:
Klienten-Info
Laut Barbewegungs-VO ist die Ermittlung der Tageslosung durch Saldierung von End- und Anfangsbestand weiterhin möglich, wenn die laufenden Umsätze in den beiden Vorjahren € 150.000,– nicht überschritten haben. Unabhängig von der Umsatzgrenze bei Verkäufen in nicht fest umschlossenen Räumen (z.B. Maroniverkäufer).
Bild: © a_korn – Fotolia
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© Böhaker & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG | Klienten-Info
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