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Kurz-Info: Kinderbetreuungsgeld für Mehrlingsgeburten
Februar 2004
Kategorien:
Klienten-Info
Ab 1. Jänner 2004 wurde das Kinderbetreuungsgeld um 50% für das zweite und jedes weitere Kind bei Mehrlingsgeburten erhöht. Gleichzeitig wurde die Zuverdienstgrenze für den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld auf € 5.200,- angehoben.
Bild: © Paul Bodea – Fotolia
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© Böhaker & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG | Klienten-Info
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