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Kurz-Info: Verlängerung des NoVA-Bonus bis 30. Juni 2008
September 2007
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Klienten-Info
Für Dieselfahrzeuge, welche eine partikelförmige Luftverunreinigung von höchstens 0,005g/Km aufweisen, vermindert sich die NoVA um € 300,-. Wird dieser Wert überschritten, erhöht sie sich zeitlich unbeschränkt um 1,5% (höchstens um € 300,-).
Bild: © Fineas – Fotolia
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© Böhaker & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG | Klienten-Info
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