Klienten-Info – Archiv
Kurz-Info: REVERSE CHARGE
Februar 2004
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Klienten-Info
Die Behandlung sonstiger Leistungen ausländischer Unternehmer im Inland an Unternehmer wird neu geregelt. Ab 1. Jänner 2004 wird gem. § 19 Abs. 1 UStG die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet. Die Haftung des inländischen Leistungsempfängers entfällt, da der Aussteller der Rechnung (= der leistende Unternehmer) für diese Steuer haftet.
Bild: © citronenrot – BMF
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© Böhaker & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG | Klienten-Info
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