Klienten-Info – Archiv
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1. April 2007
Kurz-Info: Kassenfehlbetrag als Werbungskosten
Der Ersatz von Kassenfehlbeträgen vom Dienstnehmer an den Dienstgeber kann als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist allerdings, dass darüber ein Nachweis des Dienstgebers…