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Kurz-Info: Die Einnahmen von Stornogebühren sind nicht umsatzsteuerbar
Dezember 2007
Kategorien:
Klienten-Info
Der EuGH 18.7.2007 C-277/05 hat entschieden, dass in diesem Fall kein Leistungsaustausch, sondern ein Schadenersatz für die Auflösung des Vertrages vorliegt und daher kein umsatzsteuerbarer Tatbestand gegeben ist.
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© Böhaker & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co KG | Klienten-Info
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